Calcora – AI calculation for construction
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Calcora – KI-gestützte Massenermittlung und Aufmaß für die Baubranche
Stand: Oktober 2026 · Version 1.1

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Cypher Technology Analytics GmbH, Neubaugasse 25/1/6, Stiege 1, 1070 Wien, Österreich, FN 650705w, UID ATU83127304 (nachfolgend „ANBIETER“) und ihren Kunden (nachfolgend „KUNDE“) über die Nutzung der Softwareplattform Calcora sowie über die vom ANBIETER erbrachten Dienstleistungen.

(2)  Calcora ist eine cloudbasierte, KI-gestützte Softwareplattform, die aus hochgeladenen Bauplänen und Unterlagen automatisiert Massen (insbesondere Flächen, Längen und Mengen) ermittelt und Aufmaßblätter bzw. Massenermittlungen erzeugt, die dem KUNDEN als Grundlage für seine Kalkulation und Angebotserstellung dienen; die Kalkulation selbst nimmt der KUNDE vor (nachfolgend „ANWENDUNG“ oder „SOFTWARE“).

(3)  Der ANBIETER bietet dem KUNDEN zusätzlich einen optionalen, entgeltlichen Bearbeitungs- und Erstellungsservice an, bei dem der ANBIETER auf Grundlage der vom KUNDEN übermittelten Pläne unter Einsatz der ANWENDUNG Aufmaßblätter und Massenermittlungen erstellt und diese durch geschultes Personal einer Kontrolle unterzieht (nachfolgend „SERVICE“ oder „AUFMASS-SERVICE“). Für den SERVICE gilt ergänzend § 5.

(4)  Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist ausgeschlossen. Der KUNDE bestätigt mit Vertragsschluss, den Vertrag in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzuschließen.

(5)  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des KUNDEN die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(6)  Der ANBIETER ist berechtigt, einzelne Leistungen durch fachkundige Dritte (Subunternehmer, Werkstudenten, Dienstleister) erbringen zu lassen. Der ANBIETER bleibt in diesem Fall Vertragspartner des KUNDEN.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1)  „ANWENDUNG/SOFTWARE“ bezeichnet die vom ANBIETER als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellte Plattform Calcora einschließlich aller Module, Schnittstellen und zugehöriger Dokumentation.

(2)  „SERVICE“ bezeichnet die vom ANBIETER erbrachte Dienstleistung der Erstellung und Kontrolle von Aufmaßblättern und Massenermittlungen gemäß § 5.

(3)  „ERGEBNISSE“ bezeichnet sämtliche durch die ANWENDUNG oder im Rahmen des SERVICE erzeugten Ausgaben, insbesondere Massenermittlungen, Aufmaßblätter, LV-Zuordnungen, Kalkulations- und Angebotsvorschläge.

(4)  „KUNDENINHALTE“ bezeichnet sämtliche vom KUNDEN hochgeladenen oder übermittelten Daten, insbesondere Baupläne, Leistungsverzeichnisse, Zeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen.

(5)  „CREDITS“ bezeichnet die vertraglich vereinbarten Verrechnungseinheiten, gegen deren Verbrauch bestimmte Funktionen der ANWENDUNG oder Leistungen des ANBIETERS in Anspruch genommen werden.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1)  Der Vertrag kommt durch die Registrierung des KUNDEN auf der Plattform, durch Abschluss eines gesonderten Bestell- oder Auftragsformulars oder durch Bestätigung eines Angebots des ANBIETERS zustande. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2)  Der KUNDE ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der KUNDE haftet für sämtliche unter seinem Zugang vorgenommenen Handlungen.

(3)  Der ANBIETER ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Leistungsbeschreibung der Software (SaaS)

(1)  Der ANBIETER stellt dem KUNDEN die ANWENDUNG für die Dauer des Vertrages über das Internet in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit. Der KUNDE erhält keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf lokale Installation.

(2)  Der Funktionsumfang bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung bzw. dem gebuchten Tarif. Der ANBIETER ist berechtigt, die ANWENDUNG weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt.

(3)  Übergabepunkt für die Leistung des ANBIETERS ist der Routerausgang des vom ANBIETER genutzten Rechenzentrums. Für die Internetverbindung, Endgeräte und die technische Infrastruktur auf Seiten des KUNDEN ist ausschließlich der KUNDE verantwortlich.

(4)  Der ANBIETER ist berechtigt, die ANWENDUNG ganz oder teilweise durch Unterauftragnehmer (z. B. Cloud- und Hosting-Provider) betreiben zu lassen. Die ANWENDUNG wird derzeit auf Servern der Hetzner Online GmbH in Rechenzentren in Deutschland betrieben; KUNDENINHALTE werden dort gespeichert. Für die KI-gestützte Auswertung setzt der ANBIETER zudem KI- und Cloud-Anbieter gemäß § 9 Abs. 5 ein. Der ANBIETER ist berechtigt, Unterauftragnehmer unter Wahrung eines vergleichbaren Schutzniveaus auszutauschen oder zu ergänzen.

§ 5 Aufmaß- und Erstellungsservice (Done-for-you)

(1)  Gegenstand des SERVICE ist die Erstellung von Aufmaßblättern und Massenermittlungen auf Grundlage der vom KUNDEN gelieferten Pläne und Unterlagen. Der ANBIETER erzeugt die ERGEBNISSE mittels der ANWENDUNG und unterzieht sie einer Sicht- und Plausibilitätskontrolle durch geschultes Personal.

(2)  Die im Rahmen des SERVICE gelieferten ERGEBNISSE stellen Entwürfe zur Prüfung durch den KUNDEN dar. Sie sind ausdrücklich nicht als abrechnungsfertige, geprüfte oder freigegebene Endabrechnung zu verstehen. Die fachliche und rechnerische Endverantwortung sowie die Freigabe für die weitere Verwendung (insbesondere für Abrechnungs-, Nachtrags- oder Angebotszwecke) verbleiben beim KUNDEN (§ 7).

(3)  Der Umfang des SERVICE (Anzahl der Pläne, Bearbeitungszeitraum, Format der ERGEBNISSE) ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket bzw. der Einzelvereinbarung. Der ANBIETER erstellt die ERGEBNISSE nach den anerkannten Regeln der Technik und nach den mit dem KUNDEN vereinbarten Berechnungsregeln, soweit die gelieferten Unterlagen dies zulassen.

(4)  Der ANBIETER schuldet die sorgfältige Erstellung und Kontrolle der ERGEBNISSE, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine Übereinstimmung mit einer späteren örtlichen oder behördlichen Feststellung. Beruhen Abweichungen auf fehlerhaften, unvollständigen oder veralteten Unterlagen des KUNDEN, liegt dies außerhalb der Verantwortung des ANBIETERS (§ 7 Abs. 4).

(5)  Reklamationen zu ERGEBNISSEN des SERVICE sind vom KUNDEN unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Zurverfügungstellung, in nachvollziehbarer schriftlicher Form geltend zu machen. Nach Freigabe durch den KUNDEN oder nach Ablauf dieser Frist gelten die ERGEBNISSE als abgenommen.

§ 6 Kostenlose Testphase

(1)  Der ANBIETER kann dem KUNDEN eine kostenlose Testphase einräumen. Dauer und Umfang werden bei der Registrierung oder auf der Website bekannt gegeben.

(2)  Die Testphase endet automatisch nach Ablauf des angegebenen Zeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine automatische Überführung in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des KUNDEN.

(3)  Für die Testphase gelten die Gewährleistung gemäß § 13 und die Haftung gemäß § 14 mit der Maßgabe, dass der ANBIETER für unentgeltlich erbrachte Leistungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet.

§ 7 Mitwirkungspflichten und Prüfungs­obliegenheit des Kunden

(1)  Der KUNDE stellt sicher, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den KUNDENINHALTEN verfügt und dass deren Verarbeitung durch die ANWENDUNG oder den ANBIETER keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Eigentums- oder Datenschutzrechte) verletzt.

(2)  Der KUNDE ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig, aktuell, lesbar und in vereinbarter Form bereitzustellen. Verzögerungen und Mehraufwände, die auf unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des KUNDEN.

(3)  Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, sämtliche ERGEBNISSE vor deren Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen und freizugeben. Die ERGEBNISSE sind automatisiert bzw. dienstleistungsgestützt erzeugte Vorschläge, die eigenverantwortlich zu validieren sind, bevor sie geschäftlichen Entscheidungen, Abrechnungen, Angeboten oder Nachträgen zugrunde gelegt werden.

(4)  Der ANBIETER erbringt seine Leistungen auf Grundlage der vom KUNDEN gelieferten Daten. Beruhen fehlerhafte ERGEBNISSE auf fehlerhaften, unvollständigen, veralteten oder missverständlichen KUNDENINHALTEN, so übernimmt der ANBIETER hierfür keine Gewährleistung und keine Haftung („Garbage in, garbage out“).

(5)  Der KUNDE bleibt für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Er hat vor der Übermittlung an den ANBIETER geeignete Sicherungskopien anzufertigen.

(6)  Der KUNDE stellt sicher, dass durch die ANWENDUNG keine rechtswidrigen Inhalte verarbeitet werden. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, KUNDENINHALTE auf Rechtsverstöße zu prüfen.

§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1)  Sämtliche Rechte an der ANWENDUNG, der zugrunde liegenden Software, den Algorithmen, Modellen, Datenbanken, der Dokumentation und den Kennzeichen verbleiben beim ANBIETER bzw. dessen Lizenzgebern. Der KUNDE erhält lediglich die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte.

(2)  Der ANBIETER räumt dem KUNDEN für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die ANWENDUNG im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(3)  Der KUNDE ist nicht berechtigt, die ANWENDUNG zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu vervielfältigen, Dritten zugänglich zu machen, zu vermieten oder außerhalb des vereinbarten Umfangs zu nutzen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich gestattet ist.

(4)  An den vom KUNDEN gelieferten KUNDENINHALTEN und an den daraus erzeugten ERGEBNISSEN erwirbt der KUNDE die Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang. Der ANBIETER erhält an den KUNDENINHALTEN nur die zur Vertragserfüllung und zu den in § 9 genannten Zwecken erforderlichen Rechte.

§ 9 KI-spezifische Bestimmungen

(1)  Die ANWENDUNG verwendet Verfahren der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass derartige Verfahren naturgemäß probabilistisch arbeiten und dass ERGEBNISSE fehlerbehaftet, unvollständig oder – bei identischen Eingaben – nicht vollständig reproduzierbar sein können.

(2)  Der ANBIETER übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit oder Eignung der KI-gestützt erzeugten ERGEBNISSE für einen bestimmten Zweck. Die ERGEBNISSE ersetzen nicht die fachliche Prüfung und Entscheidung durch den KUNDEN oder durch von ihm beauftragte Fachkundige.

(3)  Der ANBIETER trifft angemessene Maßnahmen im Einklang mit den anwendbaren Vorschriften, einschließlich der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act), soweit diese auf die ANWENDUNG Anwendung findet. Der KUNDE ist für den rechtskonformen Einsatz der ERGEBNISSE in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.

(4)  Datennutzung zur Modellverbesserung: Der ANBIETER ist berechtigt, KUNDENINHALTE und ERGEBNISSE in aggregierter und/oder anonymisierter Form zur Wartung, Analyse, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der ANWENDUNG und der zugrunde liegenden Modelle zu verarbeiten. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu diesen Zwecken erfolgt nur im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften und der Vereinbarung gemäß § 16. Der KUNDE kann einer über die Vertragserfüllung hinausgehenden Nutzung identifizierbarer Inhalte in Textform widersprechen.

(5)  Einsatz von KI-Drittanbietern: Für die Erzeugung der ERGEBNISSE setzt der ANBIETER KI-Modelle und Cloud-Dienste von Drittanbietern ein, derzeit insbesondere Anthropic (Claude), OpenAI, Google, Amazon Web Services (AWS) sowie Kreo (Kreo Software Ltd., Vereinigtes Königreich). Die hierfür erforderlichen KUNDENINHALTE (insbesondere Planinhalte, Bild- und Textdaten) werden an diese Anbieter übermittelt und von ihnen verarbeitet; die Verarbeitung kann auch auf Servern in den USA, im Vereinigten Königreich bzw. in sonstigen Drittländern außerhalb der EU/des EWR erfolgen. Der KUNDE stimmt dieser Übermittlung und Verarbeitung, einschließlich der Übermittlung in die USA und in das Vereinigte Königreich, mit Vertragsschluss ausdrücklich zu. Er nimmt zur Kenntnis, dass in Drittländern unter Umständen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau besteht und Behörden dort auf Daten zugreifen können.

(6)  Der KUNDE verpflichtet sich, nur die für die Auswertung erforderlichen Unterlagen hochzuladen und personenbezogene Daten, die für die Ermittlung der Massen nicht benötigt werden (z. B. Namen, Anschriften oder Kontaktdaten in Planköpfen), nach Möglichkeit vor dem Hochladen zu entfernen oder unkenntlich zu machen.

§ 10 Preise, Credits und Zahlungsbedingungen

(1)  Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise bzw. Tarife. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)  Sofern ein credit-basiertes Modell vereinbart ist, werden bestimmte Funktionen bzw. Leistungen gegen Verbrauch von CREDITS abgerechnet. CREDITS sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums (in der Regel zwölf Monate) zu verbrauchen und verfallen danach ohne Anspruch auf Erstattung oder Übertragung. Nicht verbrauchte CREDITS werden nicht rückvergütet.

(3)  Die Vergütung für Abonnements bzw. Jahrestarife ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Leistungen des SERVICE werden nach der jeweiligen Einzel- oder Paketvereinbarung abgerechnet.

(4)  Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5)  Bei Zahlungsverzug ist der ANBIETER berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie den Ersatz notwendiger Betreibungs- und Inkassokosten zu verlangen. Der ANBIETER ist ferner berechtigt, den Zugang zur ANWENDUNG nach vorheriger Ankündigung bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.

(6)  Der ANBIETER ist berechtigt, die Preise für laufende Dauerverträge mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums angemessen anzupassen. Widerspricht der KUNDE der Anpassung nicht bis zum Wirksamwerden, gilt sie als angenommen; auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen wird der ANBIETER gesondert hinweisen.

(7)  Der KUNDE ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 11 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1)  Der ANBIETER bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der ANWENDUNG, schuldet jedoch – vorbehaltlich einer gesondert vereinbarten Service-Level-Vereinbarung (SLA) – keine bestimmte Verfügbarkeit.

(2)  Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten, notwendigen Updates, Störungen des Internets oder Ereignissen höherer Gewalt (§ 19) sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS gelten nicht als Nichtverfügbarkeit im Sinne einer etwaigen SLA. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nachfrageschwache Zeiten gelegt und angekündigt.

(3)  Support wird im vereinbarten Umfang über die vom ANBIETER benannten Kanäle geleistet. Ein Anspruch auf Support außerhalb der üblichen Geschäftszeiten besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1)  Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag über die Nutzung der ANWENDUNG für den gebuchten Abrechnungszeitraum (in der Regel zwölf Monate) geschlossen.

(2)  Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, sofern sie vor dem jeweiligen Verlängerungsdatum beim ANBIETER eingeht. Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Abrechnungszeitraum.

(3)  Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) und werden über die vom ANBIETER bereitgestellten Kanäle bzw. an die im Vertrag genannte Adresse erklärt.

(4)  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsteile unberührt. Ein wichtiger Grund für den ANBIETER liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung oder wesentlicher Verletzung der Pflichten aus § 7 oder § 8 vor.

(5)  Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht des KUNDEN. Der ANBIETER stellt dem KUNDEN für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen die Möglichkeit zum Export seiner Daten bereit und ist danach berechtigt, KUNDENINHALTE nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zu löschen.

§ 13 Gewährleistung

(1)  Der ANBIETER gewährleistet, dass die ANWENDUNG im Wesentlichen der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung entspricht. Eine bestimmte Beschaffenheit gilt nur als vereinbart, soweit sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

(2)  Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Nutzbarkeit für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch mehr als nur unerheblich beeinträchtigt ist.

(3)  Bei berechtigter Mängelrüge leistet der ANBIETER zunächst Gewähr durch Verbesserung (Nachbesserung), insbesondere durch Fehlerbehebung, Bereitstellung einer neuen Programmversion oder eines Umgehungsverfahrens (Workaround), das dem KUNDEN zumutbar ist.

(4)  Der KUNDE hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Erkennbarkeit, nachvollziehbar und schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.

(5)  Die Gewährleistungsfrist wird im unternehmerischen Geschäftsverkehr auf zwölf (12) Monate ab Erbringung der jeweiligen Leistung verkürzt, soweit gesetzlich zulässig. Die Vermutungsfrist des § 924 ABGB wird auf drei (3) Monate verkürzt.

(6)  Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf fehlerhaften KUNDENINHALTEN (§ 7 Abs. 4), unsachgemäßer Nutzung, Eingriffen des KUNDEN oder Dritter oder auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des ANBIETERS beruhen.

§ 14 Haftung

(1)  Der ANBIETER haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz beruhen, ferner im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).

(2)  Für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der ANBIETER dem Grunde nach, der Höhe nach jedoch begrenzt gemäß Abs. 4.

(3)  Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.

(4)  Haftungshöchstgrenze: Soweit der ANBIETER haftet und die Haftung nicht nach Abs. 1 unbeschränkt ist, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der vom KUNDEN in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den ANBIETER gezahlten Nettovergütung, bei Leistungen des SERVICE höchstens auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags.

(5)  Ausgeschlossen ist – außer bei Vorsatz und in den Fällen des Abs. 1 – die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, ausgebliebene Einsparungen, Ansprüche Dritter, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie für Schäden aus fehlerhaften Kalkulationen, Angeboten, Abrechnungen oder Nachträgen des KUNDEN, die auf einer unterlassenen oder unzureichenden Prüfung der ERGEBNISSE (§ 7 Abs. 3) beruhen.

(6)  Haftung im Zusammenhang mit ERGEBNISSEN und dem SERVICE: Da die ERGEBNISSE gemäß § 5 Abs. 2 als vom KUNDEN zu prüfende Entwürfe bereitgestellt werden und die fachliche Endverantwortung sowie die Freigabe beim KUNDEN verbleiben (§ 7 Abs. 3), haftet der ANBIETER nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der KUNDE ERGEBNISSE ungeprüft oder ohne Freigabe verwendet. Für Abweichungen, die auf fehlerhaften KUNDENINHALTEN beruhen, haftet der ANBIETER nicht (§ 7 Abs. 4).

(7)  Für den Verlust von Daten haftet der ANBIETER nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den KUNDEN (§ 7 Abs. 5) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(8)  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS.

(9)  Schadenersatzansprüche gegen den ANBIETER verjähren – soweit gesetzlich zulässig und außer in den Fällen des Abs. 1 – innerhalb eines (1) Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der KUNDE zu beweisen.

§ 15 Freistellung

(1)  Der KUNDE stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten des KUNDEN aus diesen AGB, insbesondere aus § 7 und § 8, oder aus einer rechtswidrigen Nutzung der ANWENDUNG oder der ERGEBNISSE durch den KUNDEN resultieren. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1)  Die Vertragsteile verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

(2)  Soweit der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Vertragsteile eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, die dieser AGB als Anlage beigefügt bzw. gesondert vereinbart wird und Vorrang genießt, soweit sie von diesen AGB abweicht.

(3)  Der KUNDE ist für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an den ANBIETER und für das Bestehen einer entsprechenden Rechtsgrundlage verantwortlich.

(4)  Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des ANBIETERS.

(5)  Der ANBIETER setzt zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter ein, insbesondere Hosting-Anbieter (derzeit Hetzner Online GmbH, Rechenzentren in Deutschland) sowie die in § 9 Abs. 5 genannten KI- und Cloud-Anbieter. Mit diesen bestehen bzw. werden Vereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Soweit dabei personenbezogene Daten in Drittländer, insbesondere die USA, übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-US Data Privacy Framework, sofern der Empfänger zertifiziert ist), von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 DSGVO) und ergänzend auf Grundlage der Zustimmung des KUNDEN gemäß § 9 Abs. 5.

(6)  Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Anbieter sowie nähere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des ANBIETERS unter calcora.io/datenschutzerklarung.

§ 17 Vertraulichkeit

(1)  Die Vertragsteile verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht gegenüber Dritten offenzulegen und ausschließlich zu Vertragszwecken zu verwenden.

(2)  Die KUNDENINHALTE gelten als vertrauliche Informationen des KUNDEN. Der ANBIETER trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu deren Schutz.

(3)  Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Sie besteht über das Vertragsende hinaus für drei (3) Jahre fort.

§ 18 Referenznennung

(1)  Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN unter Nennung von Name und Firmenlogo als Referenzkunden auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu benennen. Der KUNDE kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

§ 19 Höhere Gewalt

(1)  Kein Vertragsteil haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromnetzen sowie Angriffe auf die IT-Infrastruktur, die der jeweils betroffene Teil nicht zu vertreten hat.

(2)  Der betroffene Teil informiert den anderen unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als sechzig (60) Tage an, sind beide Teile berechtigt, den betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 20 Änderungen der AGB

(1)  Der ANBIETER ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische bzw. wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und der KUNDE hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2)  Änderungen werden dem KUNDEN mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der KUNDE nicht innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der ANBIETER in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der KUNDE, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung zu kündigen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1)  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(2)  Der KUNDE ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des ANBIETERS auf Dritte zu übertragen. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.

(3)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(4)  Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen ergeben sich aus dem Vertrag, diesen AGB und etwaigen gesondert vereinbarten Anlagen (insbesondere Auftragsverarbeitungsvereinbarung, SLA, Leistungsbeschreibung).

§ 22 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1)  Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)  Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz des ANBIETERS sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Der ANBIETER ist darüber hinaus berechtigt, den KUNDEN an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

Calcora – AI calculation for construction

KI-gestützte Massenermittlung in Sekunden für Bauunternehmen aller Gewerke. Gebaut in Österreich, entwickelt mit echten Meisterbetrieben.

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